Feststellungsverfahren

Das Team Feststellungsverfahren (FSV) erstellt im Auftrag des Staatlichen Schulamtes (SSA) eine sonderpädagogische Diagnostik für Schülerinnen und Schüler, die in den Bereichen „Allgemeine Entwicklung“ sowie „Lern- und Arbeitsverhalten“ aufgefallen sind.

Meldeverfahren

Der Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot bei Einschulung oder während der Schulzeit wird von den Eltern gestellt. Antragsformulare finden Sie auf der Website des Staatlichen Schulamts Freiburg.

Der Antrag sowie ggf. Berichte (Arzt, Kindergarten, Logopädie, SPZ etc.) werden durch die zuständige Schule an das Staatliche Schulamt Freiburg gesendet.

Kontakt

Karl-Friedrich-Schule
SBBZ Lernen
Karl-Friedrich-Straße 22
79312 Emmendingen

Tel. 07641 – 4527221
fsv@kfs-em.de

Ablauf des Feststellungsverfahrens „FSV“

Erziehungsberechtigte

  • stellen bei der zuständigen Schule einen „Antrag zur Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“

Zuständige Schule

  • versendet den „Antrag“ und ggf. Berichte (Arzt, Kindergarten, Logopädie, SPZ etc.) der Eltern an das Staatliche Schulamt Freiburg. Meldung spätestens bis zum 20.12. im laufenden Schuljahr.

Staatliches Schulamt Freiburg

  • beauftragt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
  • informiert die Erziehungsberechtigten sowie allgemeine Schule / Kindergarten über die Beauftragung

SBBZ Lernen „Feststellungsverfahren“

  • Kontaktaufnahme zu den Eltern
  • kooperative Diagnostik
  • Gutachtenerstellung
  • Versendung des Gutachtens an das SSA Freiburg

SSA Freiburg

  • entscheidet und benachrichtigt das SBBZ Lernen über die Entscheidung

SBBZ Lernen

  • informiert die Erziehungsberechtigten über die Entscheidung des SSA und berät bezüglich möglicher Bildungsangebote
  • versendet das „Beratungsprotokoll“ sowie ggf. den „Antrag auf Inklusion“ an das SSA

SSA Freiburg

  • sendet den „Bescheid“ an die Erziehungsberechtigten, die Schule und den Sonderpädagogischen Dienst